01. JUL 2023
MEDIZINISCHE TRAININGSTHERAPIE (MTT)
Wird MTT von der Unfall- o. Krankenversicherung übernommen?
Wir möchten alle MTT- Kunden/innen darauf aufmerksam machen, dass gemäss Anhang 1, des nationalen Rahmenvertrages Physiotherapie, die Tarifziffer 7340, Sitzungspauschale für Medizinische Trainingstherapie (MTT), nur im Sinne von Rehabilitation vergütet wird. Keine Leistungspflicht besteht für präventive Leistungen und Tests und deren Auswertungen.
Unabhängig ob ärztlich verordnet oder nicht !
Dies führte in der Vergangenheit bei MTT Kunden/innen vermehrt zu negativen Überraschungen, weil die Kranken-oder Unfallversicherer die eingereichten Rechnungen abgelehnt haben und der fällige Betrag als Selbstkostenanteil vollständig übernommen werden musste. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vorgängig bei Ihrem Unfall-oder Krankenversicherer über eine allfällige Kostenübernahme zu informieren.