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Physiourbahn AG
Mühlentalstrasse 65
CH-8200 Schaffhausen
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NEWS


01. JUL 2023

MEDIZINISCHE TRAININGSTHERAPIE (MTT)

Wird MTT von der Unfall- o. Krankenversicherung übernommen?

Wir möchten alle MTT- Kunden/innen darauf aufmerksam machen, dass gemäss Anhang 1, des nationalen Rahmenvertrages Physiotherapie, die Tarifziffer 7340, Sitzungspauschale für Medizinische Trainingstherapie (MTT), nur im Sinne von Rehabilitation vergütet wird. Keine Leistungspflicht besteht für präventive Leistungen und Tests und deren Auswertungen.
Unabhängig ob ärztlich verordnet oder nicht !


Dies führte in der Vergangenheit bei MTT Kunden/innen vermehrt zu negativen Überraschungen, weil die Kranken-oder Unfallversicherer die eingereichten Rechnungen abgelehnt haben und der fällige Betrag als Selbstkostenanteil vollständig übernommen werden musste. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vorgängig bei Ihrem Unfall-oder Krankenversicherer über eine allfällige Kostenübernahme zu informieren.



01. JUL 2023

MITTEL UND GEGENSTÄNDELISTE (MiGeL)

Zusatzdienstleistungen der Physiourbahn AG

Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) regelt die Mittel und Gegenstände, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) oder der jeweiligen Unfallversicherung übernommen werden.

Folgende Zusatzdienstleistungen der Physiourbahn AG sind Selbstzahlerpositionen und fallen nicht unter die MiGeL. Diese Positionen werden ab 01.07.2023, direkt dem Patienten weiterverrechnet.

Stosswellentherapie: CHF 10.00.- / Behandlung

Taping (Kinesio- o. Functionaltaping): CHF 10.00.- / Applikation

Dry Needling: CHF 6.00.- / Behandlung